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Kommunale Beteiligung nach §6 EEG

Kommunale Beteiligung nach §6 EEG – Ihre Chance als Gemeinde

Mit der Einführung von §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) profitieren Kommunen direkt von Windenergieprojekten. Betreiber neuer Windenergieanlagen sind verpflichtet, betroffenen Gemeinden eine finanzielle Beteiligung anzubieten – eine nachhaltige Einnahmequelle, die zur Stärkung der lokalen Infrastruktur beiträgt.

Unsere Dienstleistung – Ihre Vorteile

Als erfahrener Partner unterstützen wir Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung:

Beratung & Strategie: Wir helfen Ihnen, das volle Potenzial der Beteiligung auszuschöpfen.
Rechtliche & vertragliche Sicherheit: Wir sorgen für eine rechtskonforme und faire Umsetzung.
Effiziente Abwicklung: Von der Berechnung der Beteiligung bis zur Auszahlung – wir übernehmen die Prozesse für Sie.

Wie funktioniert die Beteiligung?

  • Betreiber bieten Gemeinden eine jährliche Zahlung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh an.
  • Die betroffenen Kommunen können das Angebot annehmen und für lokale Projekte nutzen.
  • Die Abwicklung erfolgt transparent und rechtssicher – wir stehen Ihnen dabei zur Seite!

Nutzen Sie die Chancen der kommunalen Beteiligung nach §6 EEG! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Wer gibt Ihnen Sicherheit, dass Sie alle technischen Anforderungen zu jeder Zeit erfüllen? nttb.

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